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Dieses Thema hat 2 Antworten
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 Geschichte des Bieres Sortierung: Alte Beiträge zuerst  
manni
Admin

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01.06.2007 07:26
21. Jahrhundert antworten

In Deutschland darf Bier bis heute grundsätzlich nur nach dem Deutschen Biersteuergesetz gebraut werden, das weitgehend auf dem Bayrischen Reinheitsgebot von 1516 beruht. Demnach darf untergäriges Bier nur aus Wasser, Hopfen, Gerstenmalz und Hefe hergestellt werden, bei obergärigem Bier dürfen auch andere Malze sowie Glukosesirup und Zuckercouleur verwendet werden. Lediglich bei europarechtlichem Bezug (häufigster Anwendungsfall: ausländischer Brauer will sein Bier auf dem deutschen Markt verkaufen) ist die Herstellung und der Vertrieb von Bieren mit anderen Zusätzen erlaubt.
Quelle:Wikipedia®
gruß

manni
Admin

Beiträge: 367

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02.06.2007 02:41
RE: 21. Jahrhundert antworten
Ohne Worte

Also Täglich fünf Moß trinken,dann simmer mit dem Kalium Wert im grünen bereich
der wenig bier trinkt
Trinker

Beiträge: 161

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02.06.2007 12:43
Fastenzeit antworten

Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen. Wenn allerdings in den Klöstern die Quadragesima begann, die strenge vorösterliche Fastenzeit, durften sich einst die Ordensleute nur mit flüssiger Nahrung für Gebet und Arbeit stärken.

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